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27. Juli 2026

AKTUELLES IM ÜBERBLICK

Lesezeit: 6 Minuten

Liebe Leserinnen und Leser,

mit dieser Ausgabe schlägt unser Newsletter „EU-ArbeitenGleichgestellt“ rund um das Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit ein neues Kapitel auf. Das neue Erscheinungsbild gibt einen Vorgeschmack auf die neue Website der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS), an der wir aktuell arbeiten und die wir Ihnen in der nächsten Ausgabe vorstellen wollen. Die EU-GS bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt EU-Bürgerinnen und -Bürger dabei, ihre Freizügigkeitsrechte wahrzunehmen. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit Beratungsstellen und anderen Akteuren spielt für uns dabei eine große Rolle. Mit dem Newsletter möchten wir Ihnen Hinweise und Anregungen geben und Sie damit bei Ihrer wichtigen Arbeit unterstützen.

Die Beiträge im Newsletter verbindet ein roter Faden: die Lücke zwischen rechtlicher Gleichstellung und gelebter Wirklichkeit. Auf dem Papier haben EU‑Bürgerinnen und -Bürger dieselben Rechte – in der Praxis stoßen sie oft auf Hürden. Zwei aktuelle Urteile stärken den Gleichbehandlungsgrundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat das bayerische Familiengeld für unionsrechtswidrig erklärt; das Bundessozialgericht hat die Anrechnung von im EU-Ausland geleisteten Kindererziehungszeiten bestätigt. Spannende Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen liefert unsere neue IAW-Studie zu Zuwanderung, Verbleib und Rückkehr von mobilen Beschäftigten. Wie Informationen die Zielgruppe auf unterschiedliche Art und Weise erreichen können, zeigen das mehrsprachige E-Learning aus der Digital Streetwork-Projektarbeit und die Kampagne „EU Fair Care" der Europäischen Arbeitsbehörde. Ergänzend blicken wir auf das Thema Unternehmensgründung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Ihre Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer

Digital Streetwork

E-Learning in der aufsuchenden Beratung: Erfahrungen aus dem Modellprojekt CADS

Das Modellprojekt CADS (Community Advisors – Digital Streetwork für EU‑Beschäftigte in Deutschland) hat seit 2023 die aufsuchende Beratung in sozialen Medien weiterentwickelt. Mithilfe von E-Learning-Modulen zu grundlegenden Themen wie Kündigung, Wohngeld, Mutterschutz und Rente informiert das Projekt EU-Zugewanderte mit kurzen, prägnanten Lerneinheiten in zehn Sprachen – verständlich und interaktiv.
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Studie

Rechtlich gleichgestellt – faktisch benachteiligt?

Warum kommen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nach Deutschland, warum bleiben sie – und warum gehen viele wieder? Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer hat diese Fragen vom Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) empirisch untersuchen lassen. Die am 3. März 2026 in Berlin veröffentlichte Studie liefert wichtige Erkenntnisse zur Lebens- und Arbeitssituation von EU-Zugwanderten. Darüber hinaus gibt sie konkrete Handlungsempfehlungen, wie eine nachhaltige Integration gelingen kann.
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Gleichbehandlung

Familiengeld: Wohnort der Kinder im EU‑Ausland darf Leistung nicht mindern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bayerische Familiengeld für unionsrechtswidrig erklärt (Rechtssache C-642/24): Die Kürzung der Leistung für Kinder, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das Urteil ist für alle relevant, die in Bayern arbeiten, und deren Kinder im EU‑Ausland leben.
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Unternehmensgründung

Gründen in Deutschland: Unterstützungsmöglichkeiten auch für EU‑Zugewanderte

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, findet hier gute Voraussetzungen – und das gilt auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Dank der europäischen Niederlassungsfreiheit können sie unter denselben Bedingungen gründen wie deutsche Staatsangehörige. Von der kostenlosen Erstberatung bis zur staatlichen Anschubfinanzierung: Dieser Artikel zeigt, welche Angebote es gibt.
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Rente

Kindererziehung im EU-Ausland: Rentenzeiten müssen angerechnet werden

Wer seine Kinder zeitweise in einem anderen EU-Mitgliedstaat erzogen hat, aber überwiegend in Deutschland rentenversichert war, hat Anspruch auf Anrechnung dieser Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt – ein Urteil, das für viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger relevant ist.
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Antwort Direkt

Was ist eigentlich EU Fair Care?

„EU Fair Care – Fairness in Care“ ist eine Aufklärungskampagne der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), die sich an verschiedene Akteurinnen und Akteure im Bereich der Langzeitpflege und Betreuung richtet. Sie vermittelt gebündelt Informationen über Rechte und Pflichten bei grenzüberschreitender Beschäftigung in einem anderen EU-Mitgliedstaat – kostenlos und in 26 Sprachen.
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© Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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