mit dieser Ausgabe schlägt unser Newsletter „EU-ArbeitenGleichgestellt“ rund um das Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit ein neues Kapitel auf. Das neue Erscheinungsbild gibt einen Vorgeschmack auf die neue Website der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS), an der wir aktuell arbeiten und die wir Ihnen in der nächsten Ausgabe vorstellen wollen. Die EU-GS bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt EU-Bürgerinnen und -Bürger dabei, ihre Freizügigkeitsrechte wahrzunehmen. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit Beratungsstellen und anderen Akteuren spielt für uns dabei eine große Rolle. Mit dem Newsletter möchten wir Ihnen Hinweise und Anregungen geben und Sie damit bei Ihrer wichtigen Arbeit unterstützen.
Die Beiträge im Newsletter verbindet ein roter Faden: die Lücke zwischen rechtlicher Gleichstellung und gelebter Wirklichkeit. Auf dem Papier haben EU‑Bürgerinnen und -Bürger dieselben Rechte – in der Praxis stoßen sie oft auf Hürden. Zwei aktuelle Urteile stärken den Gleichbehandlungsgrundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat das bayerische Familiengeld für unionsrechtswidrig erklärt; das Bundessozialgericht hat die Anrechnung von im EU-Ausland geleisteten Kindererziehungszeiten bestätigt. Spannende Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen liefert unsere neue IAW-Studie zu Zuwanderung, Verbleib und Rückkehr von mobilen Beschäftigten. Wie Informationen die Zielgruppe auf unterschiedliche Art und Weise erreichen können, zeigen das mehrsprachige E-Learning aus der Digital Streetwork-Projektarbeit und die Kampagne „EU Fair Care" der Europäischen Arbeitsbehörde. Ergänzend blicken wir auf das Thema Unternehmensgründung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
Ihre Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer